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Startschuss für den Aufbau von Wasserstoffnetzen

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Autor: Redaktion

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 abgeschlossen und ihr Änderungsverlangen an die Fernleitungsnetzbetreiber gerichtet. „Mit dem Änderungsverlangen zum Gasnetzentwicklungsplan werden die Weichen für die Einbindung von Flüssiggasterminals in das einheitliche deutsche Gasmarktgebiet gestellt. Wir genehmigen außerdem Vorkehrungen der Gasfernleitungsnetzbetreiber, um Erdgasleitungen auf Wasserstoff umzustellen”, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur

In zehn Projekten werden 24 Leitungen bzw. Gasdruckeregel- und Messanlagen aus dem Erdgasnetz herausgenommen. Dadurch können die Gasfernleitungsnetzbetreiber unverzüglich anfangen, ein Wasserstoffnetz aufzubauen, ohne ihre Transportaufgaben im Erdgasnetz zu vernachlässigen. Reine Wasserstoffinfrastrukturen selbst fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz. Damit sind sie auch nicht Bestandteil des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas.

Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES), kommentiert das Änderungsverlangen der Bundesnetzagentur wie folgt: „Mit dem heutigen Änderungsverlangen gibt die Bundesnetzagentur den Startschuss für den weiteren Aufbau der Wasserstoffnetze in Deutschland. Auf Basis der bereits vorliegenden Vorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes könnten die Fernleitungsnetzbetreiber jetzt unmittelbar eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung in Gang setzen. Der Bundestag hat es nun in der Hand, den Weg für die Wasserstoffnetze und damit einen schnellen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ebnen.“

Flickenteppich Wasserstoffnetz

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) kritisieren die Entscheidung der BNetzA. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzesentwurfes zur Übergangsregulierung von H2-Netzen fordert der FNB Gas Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Gößmann: „Die Entscheidung der BNetzA bestätigt unsere Befürchtungen: Die Übergangsregulierung macht das Wasserstoffnetz zum Flickenteppich. Das darf nicht zum Dauerzustand werden. Nur eine integrierte Netzplanung garantiert den Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes als Rückgrat für eine wettbewerbliche Wasserstoffwirtschaft.“

Die FNB erkennen dennoch im „Änderungsverlangen“ das Bestreben der BNetzA, Brücken zu bauen, um mit der Umstellung erster Erdgasleitungen auf Wasserstoff beginnen zu können. Dazu gehört, dass die zur Umstellung auf Wasserstoff erforderlichen, verstärkenden Maßnahmen zum Neubau von Erdgasinfrastruktur im NEP Gas 2020-2030 enthalten bleiben. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle sollte so eine Umsetzung der vorgesehenen „ad hoc Bedarfsgerechtigkeitsprüfung“ für Wasserstoffinfrastruktur möglich sein. Realisiert werden können damit zumindest Einzelprojekte.

Was jedoch erschwert wird, ist der zügige Aufbau eines überregionalen Netzes für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarktes, wie das von den FNB im NEP-Entwurf vorgeschlagene, bedarfsgerecht geplante Wasserstoff-Startnetz 2030. „Wir sehen zusätzlichen Mehraufwand für alle Beteiligten und befürchten Verzögerungen und Risiken für die Nutzer und die Betreiber des zukünftigen Wasserstoffnetzes.“ sagt Inga Posch, FNB Gas Geschäftsführerin. Noch bis zum 16. April läuft die Marktabfrage für Wasserstoff und Grüngasprojekte, um einen Szenariorahmen für den NEP Gas 2022-2032 zu erstellen.

Die FNB bleiben überzeugt, dass der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur im Wesentlichen durch die Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff erfolgen muss. Die wechselseitigen Abhängigkeiten sind komplex und erfordern eine integrierte Planung „Eine volkswirtschaftlich sinnvolle Umstellung von Leitungen für den Wasserstofftransport aus dem bestehenden Erdgasnetz funktioniert nur bei einer integrierten Betrachtung. Deutschland verpasst hier nicht nur eine große Chance, sondern gerät auch im europäischen Vergleich zunehmend ins Hintertreffen. Nachbarländer, wie die Niederlande, die den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit Nachdruck angehen, verschaffen sich deutliche Wettbewerbsvorteile. Wir appellieren daher noch einmal an die Politik, spätestens im Anschluss an die Übergangsregulierung eine integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff einzuführen.“ so Gößmann abschließend.

Weitere Informationen zum NEP Gas 2020-2030

 

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