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Wasserstoffnetze auf der Überholspur

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Autor: Redaktion

Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher (INES), zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

„Mit dem heutigen Beschluss will die Bundesregierung eine Überholspur für Wasserstoffnetze schaffen. Während der Bau von Erdgasnetzen über einen Szenariorahmen und Netzentwicklungspläne in langwierigen Prozessen und nach harten Kriterien aufwendig geplant, beantragt und genehmigt werden muss, sieht die beschlossene EnWG-Novelle eine ad-hoc-Bedarfsprüfung durch die Bundesnetzagentur innerhalb von 4 Monaten vor. Entscheidet sich ein Wasserstoffnetzbetreiber gegen die freiwillige Regulierung, dann kann er sogar ganz ohne Bedarfsprüfung und damit ohne Zeitverzug Wasserstoffnetze bauen. Nicht nur für die Verbindung von Angebot und Nachfrage, sondern auch für den Anschluss von Wasserstoffspeichern ist das wichtig. Das ist also eine großartige Nachricht für all diejenigen, die ernsthaft an einem schnellen Hochlauf des Wasserstoffmarktes arbeiten.

Mit der strikten Trennung zwischen den Erdgas- und Wasserstoffnetzen stellt der Entwurf zudem effiziente Kosten sicher. Sinkt der Erdgasabsatz in der Zukunft, würden die Kosten der Erdgasnetze den Hochlauf des Wasserstoffmarktes erheblich belasten. Das wäre nicht nur im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele problematisch, sondern entlässt die Erdgasnetzbetreiber aus der Pflicht, sich mit der abnehmenden Nutzung von Erdgasnetzen ernsthaft auseinanderzusetzen.

Im nächsten Schritt sind unter anderem Vorschriften zur rechtlichen Implementierung eines Netzentwicklungsplans Wasserstoff zu erarbeiten. Wir empfehlen, die Vorschriften so auszugestalten, dass Netz- und Speicherbetreiber Infrastrukturen aus einem Guss entwickeln.“

Freiwilliger Regulierungsrahmen für Wasserstoffnetze

Kern des beschlossenen EnWG-Entwurfs ist ein freiwilliger Regulierungsrahmen für Wasserstoffnetze. Die Betreiber von Wasserstoffnetzen haben demnach eine Wahlmöglichkeit, sich einer Regulierung zu unterwerfen. Außerdem müssen die Kosten von Wasserstoffnetzen und Erdgasnetzen klar getrennt werden. Es gilt ein Querfinanzierungsverbot.

 

(Quelle: INES)

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