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Wasserstoffnetze: Bundeskabinett legt Grundlage für Rechtsrahmen

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Autor: Magnus Schwarz

Das Bundeskabinett tagt i.d.R. mittwochs um 09:30 im Bundeskanzleramt
pixabay/dirkkuepper0
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30. Mai 2023 | Das Bundeskabinett hat am vergangenen Donnerstag (25. Mai) mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regelungen zum rechtlichen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung soll noch in diesem Jahr gesetzlich festgelegt werden.

Das Wasserstoff-Kernnetz werde in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Bis Ende des Jahres soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden. Dies teile das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemeldung mit.

Im EnWG wird die zeitnahe Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetztes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Hierzu sollen zentrale Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Regionen Deutschlands berücksichtigt werden.

Das Wasserstoff-Kernnetz wird laut BMWK in den kommenden Monaten von den Ferngasnetzbetreibern modelliert. Anschließend finde eine breite Konsultation von Öffentlichkeit, Bundesländern und verschiedener Marktteilnehmer statt. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes genehmigt die Bundesnetzagentur.

Rechtsrahmen für Wasserstoffnetze “entscheidender Schritt” für Markthochlauf

Diese bedarfsbasierte Planung soll sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf relevanter Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck:

„Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Hierzu ist ein schneller und kosteneffizienter Aufbau einer Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland erforderlich, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist.

 

Mit der Schaffung des Rahmens für die Wasserstoffnetze gehen wir hier einen entscheidenden Schritt.“

 

(Quelle: BMWK/2023)

 

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