18. März 2024 | Ein Team aus Mitgliedern von Fraunhofer IEG, Fraunhofer ISI, ConGas und Consentec hat ein Gutachten zum Finanzierungsmodell des Wasserstoff-Kernnetzes vorgelegt. In der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Auftrag gegebenen Analyse kommen sie unter anderem zu dem Schluss, dass das vorgeschlagene Kernnetz lange Phasen des Leerlaufs haben könnte. Daher empfehlen sie, die Größe des Netzes beim Ausbau flexibel zu halten und an die tatsächliche Wasserstoff-Nachfrage anzupassen.
In seinem Gutachten entwickelt das Autorenteam unterschiedliche Szenarien und überprüft deren Finanzierung. Dabei liegt der Fokus auf den finanziellen Risiken für Bund und Kernnetzbetreiber. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage, ob die resultierenden Netzentgelte marktfähig sind, also von den Netzkunden privatwirtschaftlich getragen werden können.
Das Gutachten kommt unter anderem zu dem Schluss, dass das Wasserstoffnetz in der Frühphase des Aufbaus in allen Finanzierungsmodellen auf staatliche Förderung angewiesen ist. Außerdem sei eine zu geringe Auslastung des Netzes bei einer zu frühen Errichtung eine große Herausforderung für das Finanzierungsmodell.
Dr. Benjamin Pfluger vom Fraunhofer IEG und Leiter des Gutachtens erklärt: „Die neue Kraftwerksstrategie sieht vor, dass die H2-ready-Kraftwerke erst zwischen 2035 und 2040 auf Wasserstoff umstellen. Den anfänglichen Leerlauf des Netzes müssen alle Netzkunden dann lange abbezahlen, was ohne Förderung nicht zu stemmen sein dürfte. Durch eine bedarfsorientierte zeitliche Verschiebung von Baumaßnahmen könnte und sollte solch teurer Leerlauf aber reduziert werden.“
Privatwirtschaftliche Finanzierung
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz will die Bundesregierung Industriebetrieben und Kraftwerksbetreibern Planungssicherheit beim Netzanschluss geben. Den Entwurf des Rechtsrahmens für die Entwicklung der nationalen Wasserstoffinfrastruktur hatte die Bundesregierung im November vorgelegt.
Das vorgesehene Finanzierungskonzept ist privatwirtschaftlich angelegt. In den ersten Jahren soll die Differenz zwischen den anfangs hohen Kosten des Netzaufbaus und den noch geringen Netzentgelterlösen durch wenige Netznutzer auf einem sogenannten Amortisationskonto fortgeschrieben werden. Der Bund sichert das Amortisationskonto ab. Wenn dann mittelfristig eine ausreichende Anzahl von Netznutzern angeschlossen ist und die Einnahmen aus den Entgelten die Kosten für den weiteren Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird das Amortisationskonto sukzessive bis spätestens 2055 ausgeglichen. Die Netznutzenden tragen also neben den regulären Kosten des Netzes auch die langfristige Tilgung des Amortisationskontos.
Im Energiewirtschaftsgesetz ist unter anderem dazu ein Gutachten vorgesehen, das die Tragfähigkeit des geplanten Finanzierungsmodells für das Wasserstoff-Kernnetz untersuchen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, ConGas Consulting und Consentec GmbH mit der Erstellung dieses Gutachtens beauftragt. Die Institute haben es im Februar veröffentlicht.
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